Dirk Diederich

Von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Sachgebiet: Industrielle Glastechnologie (Herstellung, Analytik und Qualitätssicherung)


Gutachten

Gerichtsgutachten

Als ö. b. u. v. Sachverständiger werde ich vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von mir in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst. Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Verwendung finden. Meine Aufgabe hierbei ist es, die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine Beurteilung über die streitige Sache abzugeben, eine rechtliche Betrachtung des klärungsbedürftigen Sachverhalts erfolgt meinerseits nicht. Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

Beispiele für Themen, zu denen ich vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde:

  • Bruch oder Explosion als Ursache für zerborstene Mineralwasserflasche
  • Zeit- und Kostenermittlung für Austausch einer KFZ-Heckscheibe
  • Haftungsprobleme von Beschichtungen auf Trinkgläsern
  • Beurteilung von Glasbruch einer Teekanne
  • Beurteilung Glasbruch eines KFZ-Scheinwerfers

Privatgutachten

Ein Privatgutachten, auch Parteigutachten genannt, wird von Einzelpersonen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen ggf. auch durch Rechtsanwälte beauftragt. Es bezeichnet ein Gutachten, das zu Beweiszwecken von einer Partei beauftragt wird.

Die private Sachverständigentätigkeit hat nicht nur bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen eine erhebliche Bedeutung, sondern auch bei der Beratungs-, Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit.

Privatgutachten können zudem als Parteigutachten in Gerichtsverfahren eingebracht werden oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung genutzt werden.

Privatgutachten werden unter anderem benötigt zur:

  • Beweissicherung
  • Schadensfeststellung
  • Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
  • Absicherung von Ansprüchen
  • Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
  • Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen
  • Kosten- bzw. Wertfeststellung

Um Ihnen die sehr unterschiedlichen Themenfelder innerhalb meines Sachgebietes, für die Privatgutachten benötigt wurden näher vorzustellen, sehen Sie hier eine kurze Auflistung der Bereiche, in denen ich unter anderem tätig war:

  • Witterungsbedingte Schäden an Fensterglas
  • Farbbestimmung nach RAL von beschichteten Glasmustern
  • Vergleich optischer Eigenschaften von entspiegeltem Glas
  • Linien-Audits in Hohlglashütten
  • Linien-Audits in Getränke-Abfüllanlagen
  • Beurteilung von Glasoberflächen
  • Ursachen für Glasbruch bei Yachtverglasung
  • Optische Effekte bei gebogenem Glas
  • Bestimmungswidriger Glasdurchbruch aus Schmelzwanne
  • Ermittlung von Kräften die zum Bruch von Ampullen führen
  • Beurteilung von Glassplittern im Füllgut
  • Beurteilung und Zuordnung von Fensterglas (z.B. Aufbau, Stärken, VSG, ESG)
  • Schäden an Fensterglas durch Sandstrahlarbeiten (Kugelstrahlarbeiten)
  • Glasbruch bei Brandschutzscheiben
  • Fensterglasbrüche in Neubauten
  • Glasbruch im Wintergarten
  • Glasbruch Trinkgläser

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt.

Sie können mich aber auch als Versicherungsnehmer mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, wenn durch das Gutachten nachgeprüft werden soll, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Meine Gutachtenerstellung erfolgt dabei stets unabhängig und unparteiisch.

Versicherungsgutachten werden unter anderem benötigt zur:

  • Schadensfeststellung
  • Feststellung der Schadensursache
  • Kostenermittlung
  • Ermittlung von Erstattungsansprüchen

Nachfolgend einige Beispiele für Versicherungsgutachten, die ich erstellt habe:

  • Glasbruch von Kunstobjekt
  • Gewindeausbrüche bei Verpackungsgläsern
  • Beschädigungen an Bleiverglasungen
  • Glasbruch einer Vitrine
  • Bruch eines Glastisches

Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme unterscheidet sich von einem Gutachten in ihrem Umfang. Sie kann in ihrem Aufbau einem Sachverständigengutachten entsprechen, ist jedoch weniger stark formalisiert, da sie keinen definierten Vorgaben unterliegt. Im Gegensatz zu einem Gutachten reicht es hier oftmals aus, sich auf die Kernpunkte oder nur auf bestimmte Fragestellungen des Gesamtkomplexes zu beziehen, ohne den Befund und das Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren zu müssen.

Auch Nachfragen zu bereits von mir erstellten Gutachten kann ich in Form einer Stellungnahme detailliert erörtern, sofern es sich nicht um zusätzliche Fragestellungen handelt, die ein Ergänzungsgutachten erforderlich machen.

Selbständige Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren kann von allen betroffenen Parteien beim zuständigen Gericht beantragt werden, schon bevor es überhaupt zum eigentlichen Gerichtsprozess kommt. In diesen Fall werde ich als vereidigter Sachverständiger vom Gericht beauftragt, ein neutrales Gutachten als Beweismittel anzufertigen.